Der Schweizerische Erdbebendienst (SED) an der ETH Zürich ist die Fachstelle des Bundes für Erdbeben. In dessen Auftrag überwacht er die Erdbebenaktivität in der Schweiz sowie im grenznahen Ausland. Zudem beurteilt er die Erdbebengefährdung und das Erdbebenrisiko in der Schweiz. Im Falle eines Erdbebens informiert der SED die Öffentlichkeit, Behörden und Medien über den Ort, die Stärke und mögliche Auswirkungen. Die Aktivitäten des SED sind in das vom Bundesrat beschlossene eidgenössische Massnahmenprogramm Erdbebenvorsorge eingebunden.
Der SED ist eine ausserdepartementale Einheit an der ETH Zürich und untersteht dem Vizepräsidenten für Forschung. Der Erdbebendienst arbeitet eng mit dem Institut für Geophysik und dem Departement für Erd- und Planetenwissenschaften zusammen. Der Direktor des SED, Stefan Wiemer, ist gleichzeitig Professor für Seismologie am Departement für Erd- und Planetenwissenschaften.
Der SED beschäftigt rund 80 Mitarbeitende, darunter sind 15 bis 20 Doktorierende. Ein Grossteil dieser Mitarbeitenden wird durch Drittmittelprojekte finanziert.
Portrait
Die vielfältigen Aufgaben und Aktivitäten des Erdbebendienstes ergeben sich aus gesetzlichen Aufträgen, die grossteils in Bundesratsbeschlüssen festgeschrieben sind. Die Hauptaufgaben umfassen:
Daneben erbringt der SED wissenschaftliche Dienstleistungen, betreibt Forschungsprogramme und leistet Öffentlichkeitsarbeit. Aus der Forschung gewonnene Erkenntnisse und Methoden fliessen wiederum direkt in die vom SED erbrachten Dienstleistungen ein.
Der Schweizerische Erdbebendienst an der ETH Zürich ist mit dem Institut für Geophysik und dem Departement für Erd- und Planetenwissenschaften assoziiert, organisatorisch aber als ausserdepartementale Einheit direkt dem Vizepräsidenten für Forschung der ETH Zürich unterstellt.
Der Direktor des Schweizerischen Erdbebendienstes, Prof. Stefan Wiemer, wird durch den stellvertretenden Direktor, Dr. Florian Haslinger, unterstützt. Zudem koordiniert ein Führungsgremium, bestehend aus verschiedenen Sektions- und Abteilungsleiterinnen und -leitern, die verschiedenen Aktivitäten des Schweizerischen Erdbebendienstes.
Die Sektion befasst sich mit allen Aspekten der Netzwerkseismologie und der damit zusammenhängenden Wissenschaft, von der Erdbebenfrühwarnung (EEW) bis hin zu fertig kuratierten Erdbebenkatalogen. Ihre Hauptaufgabe ist die Überwachung, Analyse und Dokumentation der Seismizität der Schweiz. Zudem plant und betreibt die Sektion lokale Netzverdichtungen in der Nähe von industriellen Aktivitäten, die Seismizität verursachen können, wie z.B. bei Geothermie-Projekten und Tunnelbau, und bietet spezielle Seismizitätsüberwachung und -warnung an. Sie stellt auch Software für die Echtzeit-Seismologie bereit, die in ganz Europa und weltweit weit verbreitet genutzt wird.
Die Sektion analysiert die Erdbebengefährdung und das Erdbebenrisiko in der Schweiz. Die ermittelten Erkenntnisse dienen beispielsweise dazu, Normen für eine erdbebengerechte Bauweise auszugestalten. Auch auf europäischer Ebene ist die Sektion an der Bewertung der seismischen Gefährdung und des Risikos beteiligt und beherbergt die European Facilities for Earthquake Hazard and Risk (EFEHR). Ebenfalls befasst sie sich mit von Erdbeben ausgelösten Phänomen wie Steinschlag, Erdrutschen, Bodenverflüssigungen und See-Tsunamis.
Die Sektion konzentriert sich auf das grundlegende Verständnis von Erdbeben. Im Fokus stehen die physikalischen Prozesse rund um die Entstehung von Erdbeben, was sowohl im Labormassstab als auch in gross angelegten Projekten untersucht wird. Thematisch befasst sich die Sektion mit Erdbebenprozessen in den Bereichen Geothermie, CO2-Speicherung und Einlagerung nuklearer Abfälle im Untergrund. Dazu werden Daten erfasst, analysiert, modelliert und neue Technologien und Instrumente entwickelt.
Die Sektion umfasst ein breites Spektrum an Aktivitäten in den Bereichen Kommunikation, Finanzen, Rechnungswesen und Administration sowie in IT und Technologie. Sie gewährleistet den reibungslosen Betrieb des SED als nationaler Erdbebendienst und erstklassige Forschungseinrichtung.
Der Schweizerische Erdbebendienst (SED) an der ETH Zürich fördert und beteiligt sich an zahlreichen nationalen und internationalen Initiativen und langfristigen Projekten von nationaler Bedeutung.
Der Auftrag des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED) an der ETH Zürich ist in folgenden Gesetzen, Beschlüssen des Bundesrates und Verordnungen geregelt:
2020 | Bundesratsbeschluss vom 11. Dezember 2020 über die „Erdbebenvorsorge. Massnahmen des Bundes für den Zeitraum 2021 – 2024“ |
2017 | Bundesratsbeschluss vom 16. Juni 2017 über die „Erdbebenvorsorge. Massnahmen des Bundes für den Zeitraum 2017 – 2020“ |
2015 | Der Bundesrat genehmigte am 21. Januar 2015 den Antrag zur Teilnahme der Schweiz am zweiten Arbeitsprogramm GEM. |
2013 | Bundesratsbeschluss vom 30. Januar 2013 über die „Erdbebenvorsorge. Massnahmen des Bundes für den Zeitraum 2013 – 2016“ |
2010 | Verordnung vom 20. Oktober 2010 über die „Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung)“ |
2010 | Verordnung vom 18. August 2010 über die „Warnung und Alarmierung (Alarmierungsverordnung AV)“ |
2010 | Bundesratsbeschluss vom 26. Mai 2010 über die „Teilnahme am internationalen Forschungsprojekt „Global Earthquake Model" |
2009 | Bundesratsbeschluss vom 18. Februar 2009 über die „Ausgestaltung und Finanzierung eines neuen Starkbebennetzwerkes“ |
2009 | Bundesratsbeschluss vom 1. April 2009 über die „Erdbebenvorsorge. Massnahmen des Bundes für den Zeitraum 2009 – 2012“ |
1996 | Bundesratsbeschluss vom 16. September 1996 über die Verifikation des Atomteststoppvertrags und Mitwirken bei der CTBTO |
1990 | Bundesratsbeschluss vom 21. Juni 1990 über den „Betrieb von zwei nationalen Erdbebenmessnetzen“ |
1956 | Bundesgesetz vom 7. Dezember 1956 (SR 414.113), das den Erdbebendienst an der ETHZ etabliert und beauftragt, die Erdbebentätigkeit in der Schweiz zu erfassen, Erdbebenforschung zu betreiben, sich an internationalen seismologischen Projekten zu beteiligen und die gewonnenen Erkenntnisse zu veröffentlichen. |
1914 | Bundesratsbeschluss vom 8. Juli 1914 über die „Besoldung“ der Mitarbeitenden des Erdbebendienstes |
1913 | Bundesgesetz vom 19. Dezember 1913 zur „Erweiterung der Aufgabe der schweizerischen meteorologischen Zentralanstalt“ |
Auf der Basis dieser Gesetze und Beschlüsse wurde eine Vereinbarung zwischen der ETH Zürich, dem Departement für Erd- und Planetenwissenschaften und dem SED getroffen, in der Struktur und Finanzierung des SED innerhalb der ETH Zürich geregelt sind.
SED