Erdbebenversicherung

Earthquake Preparedness Now

Earthquake Insurance

Nein, in der Schweiz sind Erdbebenschäden in der Regel nur zu einem kleinen Teil versichert. Die meisten Haus- und Stockwerkeigentümer würden im Falle eines grösseren Erdbebens die Kosten für allfällige Schäden nicht oder nur teilweise zurückerstattet erhalten. Die spezifischen Regelungen variieren von Kanton zu Kanton.

Schweizerischer Versicherungsverband

In 19 Kantonen der Schweiz werden die Gebäude derzeit durch einen öffentlich-rechtlichen Monopolversicherer gegen Feuer und Elementargefahren versichert (Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Solothurn, Thurgau, Schaffhausen, Waadt, Zug, Zürich) und in 7 Kantonen durch private Gebäudeversicherer (Appenzell Innerroden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri, Wallis). Aktuell ist das Erdbebenrisiko im Rahmen dieser obligatorischen Gebäudeversicherung nicht versicherbar.

18 kantonale Gebäudeversicherungen haben sich 1978 zum schweizerischen Pool für Erdbebenversicherung zusammengeschlossen, der im Fall eines Erdbebens freiwillige Leistungen erbringt. Zurzeit beträgt die Deckung des Erdbebenpools 2 Milliarden Franken; für ein zweites Erdbeben im gleichen Jahr stehen weitere 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Die Gebäudeversicherung Bern GVB ist per 1.1.2013 aus dem Pool ausgetreten. Zukünftige Erdbebenschäden im Kanton Bern können seither nicht mehr aus dem Pool gedeckt werden.

Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich GVZ deckt Erdbebenschäden aus den Mitteln eines eigenen Fonds mit einer Deckung von maximal einer Milliarde Franken. Bei einem zweiten Beben im gleichen Kalenderjahr steht diese Summe nochmals zur Verfügung.

In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis übernehmen private Gebäudeversicherer die Feuer- und Elementarschadendeckung. Hier stehen keine Mittel für freiwillige Entschädigungen nach einem Erdbeben bereit.

Private Versicherungen bieten freiwillige Erdbebenversicherungslösungen an. Diese Produkte stellen heute die einzige Lösung für eine vertragliche Deckung der Erdbebenschäden in der Schweiz dar.

Quelle: Bundesamt für Umwelt (BAFU), 17.02.2015

Der Nutzen einer Erdbebenversicherung hängt von vielen Faktoren ab, wichtig sind: die Verletzbarkeit eines Gebäudes, der lokale Untergrund, die Wahrscheinlichkeit für ein Schadensbeben und die Versicherungsbedingungen. Es ist daher nicht möglich, eine pauschale Empfehlung abzugeben. Eine Versicherung stellt eine Möglichkeit dar, um das persönliche (finanzielle) Risiko zu mindern und ist ein Baustein des integralen Risikomanagements.

Nur bedingt. Moderne und ausreichende Erdbebenvorschriften wurden erst 1989 in den Tragwerksnormen des Schweizerischen Ingenieur und Architektenvereins (SIA) publiziert. Diese wurden aber in der Praxis, wie die ersten rudimentären Vorschriften von 1970, sehr oft ignoriert. Seit der Einführung der letzten Generation der Tragwerksnormen des SIA in 2003 wird das erdbebengerechte Bauen immer systematischer umgesetzt. In vielen Kantonen ist die Umsetzung dieser Vorschriften nun durch die kantonale Baugesetzgebung explizit geregelt. Darüber hinaus machen folgende Kantone erdbebenspezifische Auflagen im Rahmen der Baubewilligungsverfahren:

  • Aargau
  • Basel Stadt
  • Freiburg
  • Jura
  • Luzern
  • Nidwalden
  • Wallis

Quelle: Bundesamt für Umwelt (BAFU), 17.02.2015

Erdbebengerechtes Bauen heisst

  • Menschen vor einstürzenden Bauwerken schützen
  • Schäden an Bauwerken begrenzen
  • Funktionstüchtigkeit wichtiger Bauwerke im Ereignisfall aufrechterhalten
  • Folgeschäden von Erdbeben (z. B. durch Feuer, Produktionsausfall etc.) begrenzen

Detaillierte Informationen zu einer erdbebengerechten Bauweise von Neubauten oder entsprechende Ertüchtigungen bei Umbauten oder Instandsetzungen finden Sie beim Bundesamt für Umwelt (BAFU).

Das letzte grössere Schadensbeben ereignete sich 1946 im Wallis. Aber auch die Erdbeben vom 17. Februar und vom 14. März 1964 im Kanton Obwalden haben substantielle Schäden hinterlassen. Mit einem grösseren Schadensbeben mit einer Magnitude von etwa 6 ist alle 50 bis 150 Jahre an irgendeinem Standort in der Schweiz zu rechnen.

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Erdbebens an Ihrem Wohnort ist, zeigen die Karten der Magnituden. Wie oft bestimmte Folgen eines Erdbebens an Ihrem Wohnort auftreten können, bilden die Karten der Auswirkungen ab.

Obwohl sich solche Schadensbeben eher selten ereignen, stellen Erdbeben die Naturgefahr mit dem grössten Schadenspotential in der Schweiz dar. Grund dafür ist einerseits die dichte Besiedlung sowie die relativ hohe Verletzbarkeit von Gebäuden und Infrastrukturen hierzulande. Anderseits sind katastrophale Erdbeben zwar selten, können aber weiträumig Schäden anrichten. Eine Wiederholung des Basel Erdbebens von 1356 mit einer Magnitude von 6.6 würde zum Beispiel mehr als 100 Milliarden Schweizer Franken kosten.

Eine Versicherungslösung stellt einen wesentlichen Aspekt des integralen Risikomanagements dar. Der Schweizerische Erdbebendienst befürwortet eine schweizweite Lösung, die den Schutz vor den Auswirkungen eines Erdbebens erhöht. Wie eine solche Lösung ausgestaltet ist (z. B. in Form eines umfassenden Versicherungsschutzes oder einen anderen Solidarlösung), gilt es politisch festzulegen.