Unabhängigkeit und Transparenz

Der Schweizerische Erdbebendienst (SED) an der ETH Zürich ist die Fachstelle des Bundes für Erdbeben. In dessen Auftrag überwacht er die Erdbebenaktivität in der Schweiz sowie im grenznahen Ausland und beurteilt die Erdbebengefährdung in der Schweiz. Die Rolle des SED in der Warnung der Bevölkerung und Information der Behörden wurde im Kontext des Bundesratsbeschlusses OWARNA (Optimierung von Warnung und Alarmierung bei Naturgefahren) und der Neufassung der Verordnung über die Warnung und Alarmierung (Alarmierungsverordnung) definiert.

Die Finanzierung dieser nationalen Grundaufgaben erfolgt aus dem Finanzierungsbeitrag des Bundes an die ETH Zürich (Art. 34b ETH-Gesetz). Für wissenschaftliche Forschungsprojekte bewirbt sich der SED regelmässig um Mittel von Förderagenturen wie dem Schweizerischen Nationalfonds oder den EU Rahmenprogrammen. Daneben ist der SED auch Partner verschiedener öffentlicher Stellen (Bundesämter, kantonale und lokale Behörden) für Projekte der seismischen Gefährdungsabschätzung beziehungsweise Überwachung, die teilweise über spezifische Mandate geregelt sind und finanziert werden. Aufgrund seiner Expertise ist der SED zudem ein gefragter Partner für entsprechende Projekte in der Privatwirtschaft.

Das breite Spektrum der Aktivitäten des SED umfasst Dienstleistungen für die Gesellschaft, akademische Lehre und Forschung, Wissenstransfer und fachliche Beratung von Behörden und Privatwirtschaft. Diese Vielfalt, die sich auf die Rolle des SED als zuständige Fachstelle des Bundes und führende Forschungsanstalt im Bereich Erdbeben gründet, ist konsistent mit der Tradition und den Zielen der ETH Zürich. Neben Vorteilen und Synergien birgt dies aber auch Potential für Interessenkonflikte und Vorwürfe von Befangenheit. Der SED beziehungsweise die ETH Zürich hat nachfolgende Massnahmen implementiert, um potentielle Rollenkonflikte weit möglichst zu vermeiden. Sie zielen darauf ab, Mandate klar zu definieren und gegebenenfalls zu limitieren, transparent darzustellen und offen zu kommunizieren.

Transparenz

Der SED informiert transparent über seine Mandate und das damit verbundene Rollenverständnis. Die gewonnenen Daten werden öffentlich zugänglich gemacht. Der SED informiert im Fall von potentiell spürbaren seismischen Ereignissen ohne Einschränkungen, proaktiv und umfassend. Zudem stellt er Hintergrundinformationen zur Verfügung.

Peer Review

Relevante Ergebnisse werden in wissenschaftlichen Fachjournalen publiziert und unterliegen somit dem Peer Review-Prozess. Die Aussagen des SED beruhen dadurch weitestgehend auf publizierten und wissenschaftlich nachvollziehbaren Ergebnissen.

Aufsicht

Der SED ist als ausserdepartementale Einrichtung nach Art. 61 Organisationsverordnung ETH Zürich (RSETHZ 201.021) dem ETH-Vizepräsidenten für Forschung und Wirtschaftsbeziehungen (VPFW) direkt unterstellt. Ein Beirat aus gewählten Professoren unterstützt den VPFW in der Festlegung der strategischen Ausrichtung des SED.

Mandatswahl

Der SED unterstützt primär die nationalen, kantonalen und lokalen Aufsichtsbehörden. Dienstleistungen für die Industrie werden nur dann übernommen, wenn sie die Unabhängigkeit des SED nicht einschränken. Im Zweifelsfall konsultiert der Direktor des SED den VPFW und den SED Beirat. Der Direktor des SED ist ernannter ordentlicher Professor der ETH Zürich; er und seine Mitarbeitenden sind den ETH Regeln zur Integrität und Ethik in Lehre und Forschung verpflichtet (speziell „Richtlinien für Integrität in der Forschung und gute wissenschaftliche Praxis an der ETH Zürich“, RSETHZ 414).