Porträt

Der Schweizerische Erdbebendienst (SED) an der ETH Zürich ist die Fachstelle des Bundes für Erdbeben. In dessen Auftrag überwacht er die Erdbebenaktivität in der Schweiz sowie im grenznahen Ausland. Zudem beurteilt er die Erdbebengefährdung und das Erdbebenrisiko in der Schweiz. Im Falle eines Erdbebens informiert der SED die Öffentlichkeit, Behörden und Medien über den Ort, die Stärke und mögliche Auswirkungen. Die Aktivitäten des SED sind in das vom Bundesrat beschlossene eidgenössische Massnahmenprogramm Erdbebenvorsorge eingebunden.

Der SED ist eine ausserdepartementale Einheit an der ETH Zürich und untersteht dem Vizepräsidenten für Forschung. Der Erdbebendienst arbeitet eng mit dem Institut für Geophysik und dem Departement Erdwissenschaften zusammen. Der Direktor des SED, Stefan Wiemer, ist gleichzeitig Professor für Seismologie am Departement Erdwissenschaften.

Der SED beschäftigt rund 80 Mitarbeitende, darunter sind 15 bis 20 Doktorierende. Ein Grossteil dieser Mitarbeitenden wird durch Drittmittelprojekte finanziert.

Portrait

Portrait

Die vielfältigen Aufgaben und Aktivitäten des Erdbebendienstes ergeben sich aus gesetzlichen Aufträgen, die grossteils in Bundesratsbeschlüssen festgeschrieben sind. Die Hauptaufgaben umfassen:

  • Überwachung der seismischen Aktivität in der Schweiz und im grenznahen Ausland
  • Beurteilung der Erdbebengefährdung und des Erdbebenrisikos in der Schweiz
  • Warnung und Information von Behörden, Öffentlichkeit und Medien
  • Forschung und Lehre
  • Schweizer Beteiligung an der internationalen Atomteststoppüberwachung

Daneben erbringt der SED wissenschaftliche Dienstleistungen und betreibt Forschungsprogramme, leistet Öffentlichkeitsarbeit und beteiligt sich an der Lehre an der ETH Zürich sowie vereinzelten weiteren Hochschulen. Aus der Forschung gewonnene Erkenntnisse und Methoden fliessen wiederum direkt in den Dienstleistungsbetrieb des SED ein.

Der Schweizerische Erdbebendienst an der ETH Zürich ist mit dem Institut für Geophysik und dem Departement Erdwissenschaften assoziiert, organisatorisch aber als ausserdepartementale Einheit direkt dem Vizepräsidenten für Forschung unterstellt. Als Garant und unterstützendes Element für eine enge Kooperation innerhalb der ETH wurde ein Lenkungsausschuss geschaffen.

Die Aktivitäten des Schweizerischen Erdbebendienstes lassen sich in fünf Sektionen unterteilen:

Erdbebenüberwachung

Die Sektion „Erdbebenüberwachung“ umfasst die Installation, den Betrieb und die Wartung des seismischen Netzwerks der Schweiz sowie die sofortige Alarmierung im Falle eines Erdbebens. Hinzu kommen mobile und temporäre Netzwerke beispielsweise im Rahmen von tiefen Geothermieprojekten sowie die Koordination des internationalen Datenaustausches.

Erdbebenanalyse

Die Sektion «Erdbebenanalyse» beschäftigt sich mit der Analyse und Interpretation der aufgezeichneten Wellenformen und Erdbeben. Die vom SED und anderen seismologischen Diensten aufgezeichneten Daten dienen zahlreichen Forschungs- und Dienstleistungsprojekten als Ausgangspunkt. Zum Beispiel sind diese Daten wesentlich, um die Struktur und den Aufbau der Alpen und des alpinen Vorlandes zu analysieren, Verwerfungen zu charakterisieren, die Physik und Statistik von Erdbeben zu verstehen, oder um die Vorhersagefähigkeit von Erdbeben zu verbessern, aber auch für die Unterscheidung von natürlichen und induzierten Erdbeben oder solche infolge nuklearer Explosionen.

Ingenieurseismologie

Die Tätigkeiten der Sektion «Ingenieurseismologie» haben zum Ziel, die Erdbebengefährdung und das Erdbebenrisiko in der Schweiz zu bestimmen. Die ermittelten Erkenntnisse dienen mitunter dazu, Normen für eine erdbebengerechte Bauweise auszugestalten. 

Spezialprojekte & internationale Zusammenarbeit

Als einer der führenden europäischen Erdbebendienste hat der Schweizerische Erdbebendienst (SED) an der ETH Zürich eine lange Tradition, nationale und internationale Initiativen zu fördern und sich an ihnen zu beteiligen.

Unterstützung

Die Sektion «Unterstützung» leistet grundlegende Unterstützungsdienste für die anderen drei und umfasst ein breites Spektrum an Aktivitäten in den Bereichen Kommunikation, Administration und Technik.

Weiter engagiert sich der SED im Bereich Lehre, indem er Vorlesungen hält sowie Studierende und Doktorierende betreut.

Der Auftrag des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED) an der ETH Zürich ist in folgenden Gesetzen, Beschlüssen des Bundesrates und Verordnungen geregelt:

2015 Der Bundesrat genehmigte am 21. Januar 2015 den Antrag zur Teilnahme der Schweiz am zweiten Arbeitsprogramm GEM.
2013 Bundesratsbeschluss vom 30. Januar 2013 über die „Erdbebenvorsorge. Massnahmen des Bundes für den Zeitraum 2013 – 2016“
2010 Verordnung vom 20. Oktober 2010 über die „Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung)“
2010 Verordnung vom 18. August 2010 über die „Warnung und Alarmierung (Alarmierungsverordnung AV)“
2010 Bundesratsbeschluss vom 26. Mai 2010 über die „Teilnahme am internationalen Forschungsprojekt „Global Earthquake Model"
2009 Bundesratsbeschluss vom 18. Februar 2009 über die „Ausgestaltung und Finanzierung eines neuen Starkbebennetzwerkes“
2009 Bundesratsbeschluss vom 1. April 2009 über die „Erdbebenvorsorge. Massnahmen des Bundes für den Zeitraum 2009 – 2012“
1996 Bundesratsbeschluss vom 16. September 1996 über die Verifikation des Atomteststoppvertrags und Mitwirken bei der CTBTO
1990 Bundesratsbeschluss vom 21. Juni 1990 über den „Betrieb von zwei nationalen Erdbebenmessnetzen“
1956 Bundesgesetz vom 7. Dezember 1956 (SR 414.113), das den Erdbebendienst an der ETHZ etabliert und beauftragt, die Erdbebentätigkeit in der Schweiz zu erfassen, Erdbebenforschung zu betreiben, sich an internationalen seismologischen Projekten zu beteiligen und die gewonnenen Erkenntnisse zu veröffentlichen.
1914 Bundesratsbeschluss vom 8. Juli 1914 über die „Besoldung“ der Mitarbeitenden des Erdbebendienstes
1913 Bundesgesetz vom 19. Dezember 1913 zur „Erweiterung der Aufgabe der schweizerischen meteorologischen Zentralanstalt“

 
Auf der Basis dieser Gesetze und Beschlüsse wurde eine Vereinbarung zwischen der ETH Zürich, dem Departement Erdwissenschaften und dem SED getroffen, in der Struktur und Finanzierung des SED innerhalb der ETH Zürich geregelt sind.