Der Auftrag des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED) an der ETH Zürich ist in folgenden Gesetzen, Beschlüssen des Bundesrates und Verordnungen geregelt:

2024 Bundesratsbeschluss vom 13. Dezember 2024 über die „Erdbebenvorsorge. Massnahmen des Bundes für den Zeitraum 2025 – 2028“
2020 Bundesratsbeschluss vom 11. Dezember 2020 über die „Erdbebenvorsorge. Massnahmen des Bundes für den Zeitraum 2021 – 2024“
2017 Bundesratsbeschluss vom 16. Juni 2017 über die „Erdbebenvorsorge. Massnahmen des Bundes für den Zeitraum 2017 – 2020“
2015 Der Bundesrat genehmigte am 21. Januar 2015 den Antrag zur Teilnahme der Schweiz am zweiten Arbeitsprogramm GEM.
2013 Bundesratsbeschluss vom 30. Januar 2013 über die „Erdbebenvorsorge. Massnahmen des Bundes für den Zeitraum 2013 – 2016“
2010 Verordnung vom 20. Oktober 2010 über die „Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung)“
2010 Verordnung vom 18. August 2010 über die „Warnung und Alarmierung (Alarmierungsverordnung AV)“
2010 Bundesratsbeschluss vom 26. Mai 2010 über die „Teilnahme am internationalen Forschungsprojekt „Global Earthquake Model"
2009 Bundesratsbeschluss vom 18. Februar 2009 über die „Ausgestaltung und Finanzierung eines neuen Starkbebennetzwerkes“
2009 Bundesratsbeschluss vom 1. April 2009 über die „Erdbebenvorsorge. Massnahmen des Bundes für den Zeitraum 2009 – 2012“
1996 Bundesratsbeschluss vom 16. September 1996 über die Verifikation des Atomteststoppvertrags und Mitwirken bei der CTBTO
1990 Bundesratsbeschluss vom 21. Juni 1990 über den „Betrieb von zwei nationalen Erdbebenmessnetzen“
1956 Bundesgesetz vom 7. Dezember 1956 (SR 414.113), das den Erdbebendienst an der ETHZ etabliert und beauftragt, die Erdbebentätigkeit in der Schweiz zu erfassen, Erdbebenforschung zu betreiben, sich an internationalen seismologischen Projekten zu beteiligen und die gewonnenen Erkenntnisse zu veröffentlichen.
1914 Bundesratsbeschluss vom 8. Juli 1914 über die „Besoldung“ der Mitarbeitenden des Erdbebendienstes
1913 Bundesgesetz vom 19. Dezember 1913 zur „Erweiterung der Aufgabe der schweizerischen meteorologischen Zentralanstalt“

 
Auf der Basis dieser Gesetze und Beschlüsse wurde eine Vereinbarung zwischen der ETH Zürich, dem Departement für Erd- und Planetenwissenschaften und dem SED getroffen, in der Struktur und Finanzierung des SED innerhalb der ETH Zürich geregelt sind.