Der Atomteststoppvertrag (CTBT) verbietet alle nuklearen Test-Explosionen, ob zu militärischen oder friedlichen Zwecken. Er enthält eine spezielle Klausel zu seinem Inkrafttreten: Laut Artikel 14 des Vertrags müssen alle 44 Staaten die im Annex 2 zum Vertrag aufgelistet sind (sogenannte Annex-2 Staaten) den Vertrag ratifiziert haben, bevor der CTBT offiziell in Kraft treten kann. Diese 44 Staaten hatten zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen Atomreaktoren oder nukleare Versuchsreaktoren in Betrieb und nahmen 1996 an den Vertragsverhandlungen teil. Die Schweiz, ebenfalls ein Annex-2 Staat, hat den CTBT im September 1996 unterschrieben und am 1. Oktober 1999 ratifiziert.
Ein wesentliches Element des CTBT ist die Möglichkeit, die Einhaltung des Vertrags zu überwachen, um Atomtests überall auf der Welt zu erkennen. Um dies zu gewährleisten, sieht der Vertrag den Aufbau und Betrieb eines globalen Verifikationssystems vor, das aus den folgenden Komponenten besteht:
Um den Aufbau dieses globalen Verifikationssystems voranzutreiben und die weiteren Vorbereitungen für die Zeit nach dem Inkrafttreten anzugehen, wurde 1996 eine offizielle vorbereitende Kommission (CTBTO) eingerichtet. Dieser Kommission gehören alle Staaten an, die den CTBT unterzeichnet haben.
Die CTBTO hat zwei Untergremien: Arbeitsgruppe A (WG A) zu Verwaltungs- und Budgetfragen und Arbeitsgruppe B (WG B) zu Verifizierungsfragen. Zudem gibt es eine Beratungsgruppe für Finanz- und Budgetangelegenheiten sowie damit verbundene administrative Themen. Die Arbeitsgruppen erarbeiten Vorschläge und Empfehlungen, über die die Vorbereitungskommission in ihren Plenarsitzungen berät und entscheidet.